Expertise

ANWÄLTE UND ANWÄLTINNEN MIT EINER SAV FACHAUSBILDUNG

Die Welt von heute wird immer komplizierter und infolgedessen stellen sich auch immer vielschichtigere juristische Fragen. Einige Anwälte und Anwältinnen erwägen deshalb eine Fachspezialisierung um den Erwartungen der Klientschaft noch schneller und effizienter gerecht zu werden.

Der Schweizerische Anwaltsverband hat hierfür den Titel „Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV“ ins Leben gerufen für Anwaltspersonen, die eine fundierte landeseinheitliche Fachausbildung durchlaufen haben. Dieser Titel ist ein Gütesiegel und kann in gewisser Weise mit demjenigen des „FMH Facharztes“ verglichen werden. Fachanwälte und Fachanwältinnen sind in diesem Sinne Anwaltspersonen, die mit einem oder mehreren spezifischen juristischen Bereichen besonders gut vertraut sind und nach Abschluss einer intensiven Fachausbildung die Zertifizierung des Schweizerischen Anwaltsverbandes erhalten haben. Fachanwälte und Fachanwältinnen sind darüber hinaus verpflichtet, ihr Wissen ständig auf den letzten Stand zu bringen und an Weiterbildungen teilzunehmen um ihren Titel zu bewahren.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Fachanwalt oder die Fachanwältin in seiner/ihrer Domäne gefangen wäre: Nach wie vor übernimmt ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin auch Mandate ausserhalb seiner/ihrer Fachspezialisierung. Diese beeinträchtigt nämlich in keiner Weise die Erfahrung und Kompetenz in anderen Rechtsgebieten, sodass er oder sie die Interessen seiner/ihrer Klientschaft in jeglichen Rechtsgebieten fachmännisch vertreten kann.

Die Fachanwälte SAV unserer Kanzlei sind:

Weitere Informationen zum Schweizerischen Anwaltsverband finden Sie unter: Schweizerischer Anwaltsverband